Kosten

Sachverständigenbüro Katja Götz


Bei Privatgutachten:
Fundierte Gutachten setzen immer einen bestimmten Aufwand an Recherche voraus, wie Plan- und Akteneinsicht bei Ämtern und Behörden (z.B. Bau-, Kataster- und Grundbuchamt). Die Kosten resultieren daher nicht zuletzt aus der Tatsache, dass die Sachverständige - neben der Ortsbesichtigung/Objektbegehung - viele Stunden an der Ausfertigung der Berechnungen und der textlichen Fassung und Begründung der Ergebnisse arbeitet, sondern auch zahlreiche Unterlagen beschaffen und aufarbeiten muss. Oftmals muss auch spezielle Fachliteratur zu Rate gezogen werden.

Für Wertermittlungen (Privatgutachten) bestimmte der § 34 HOAI in Verbindung mit den Honorartafeln die Mindest- und Höchstsätze. Grundlage für die  Bemessung des Honorars war nach § 34 Abs. 2 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke oder Rechte an einem Grundstück. Bei unbebauten Grundstücken war der Bodenwert maßgebend.

Am 29. April 2009 wurde vom Bundeskabinett die 6. Novelle der HOAI verabschiedet. In der verabschiedeten Fassung [3] wurden einige weitere, aber nicht alle, Kritikpunkte der Fachwelt berücksichtigt. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 zugestimmt. Die HOAI 2009 wurde am 17. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wurde dadurch am Tag darauf in Kraft gesetzt.

In der Neufassung der HOAI wurden die §§ 28 bis 34 gestrichen und mit ihr auch die Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI über Gutachten und Wertermittlung.

Üblicherweise ist der erforderliche Aufwand für die Gutachtenerstattung im Voraus nur schwer einschätzbar. In den meisten Fällen wird das Honorar deshalb durch Individualvereinbarungen getroffen, bei der eine Honorarberechnung nach Zeitaufwand (115,00 €/Std. zzgl. MwSt.), bzw. ein Pauschalpreis vereinbart wird. Gern unterbreite ich Ihnen Ihr persönliches Angebot. Rufen Sie mich bitte unter 0 71 31 / 7 97 76 74 an.

Die Angaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten.

Nebenkosten:
  • Kopierkosten 0,50 €/Seite
  • Fotokosten 2,00 €/Stück
  • Pauschale für Arbeitskopien, Telefonkosten etc. 15,00 €
  • Pauschale für Verpackung/Porto 2,00 €
  • Fahrtkosten 0,42 €/km
  • Fahrtzeit nach Std.-Satz 115,00 €/Std.
  • Kosten ab 2. Mehrausfertigung 1,00 €/Seite
  • Auslagen für Auskünfte nach tatsächlich entstandenen Kosten (per Nachweis/Rechnung)
  • Pauschale für die Beschaffung der Unterlagen pro Auskunft/Beschaffung 15,00 €
  • Hotelkosten nach tatsächlich entstandenen Kosten
Bei Gerichtsgutachten:
Wird die Sachverständige im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft tätig, so erhält sie für die erbrachte Leistung und seinen Aufwand eine Entschädigung. Die Höhe bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Gesetzliche Grundlage bildet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Share by: